Was ändert sich?
Zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Verordnung 2024/886 ändern wir die folgenden Zahlungsverkehrsbedingungen:
- Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
- Sonderbedingungen das OnlineBanking
- Bedingungen für die Datenfernübertragung (DFÜ)
- Vetragsbedingungen für Mastercard und Visa Card
- und zusätzlich die Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)
Die Änderungen in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis werden im Wesentlichen in Verbindung mit den Anpassungen im Überweisungsverkehr sowie zur Konkretisierung der Leistungen beim kartengestützten Zahlungsverkehr vorgenommen. Es gibt keine Preiserhöhungen.
Jetzt zustimmen!
Ihre Zustimmung können Sie wie folgt erteilen:
- persönlich vor Ort in Ihrer Bankfiliale
- telefonisch unter der Rufnummer 02593/912-0
- per E-Mail an zustimmung@vb-ascheberg-herbern.de
- per ePostfach
Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP) bei allen Arten von Überweisungen
Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerüberprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VoP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers zu der Empfänger-IBAN bei der Empfängerbank identisch ist. Durch die Empfängerüberprüfung sollen betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindert und so der Schutz des Zahlers erhöht werden.
Folgende Ergebnisse der Empfängerüberprüfung werden ausgegeben:
- Vollständige Übereinstimmung des Empfängernamens („Match“)
- teilweise Übereinstimmung / geringe Abweichungen beim Empfängernamen („Close Match“)
- keine Übereinstimmung des Empfängernamens („No Match“)
- keine Antwort übermittelt (Prüfung nicht möglich oder keine Antwort empfangen)
Bei teilweiser Übereinstimmung wird dem Auftraggeber i. d. R. der Klarname des Kontoinhabers bei der Empfängerbank angezeigt. Diese Angabe wird durch den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gesteuert.
Anhand der Rückmeldung können Sie entscheiden, ob Sie anschließend die Zahlung auslösen möchten. Wenn die Empfängerüberprüfung keine vollständige Übereinstimmung ergibt, Sie die Überweisung jedoch trotzdem ausführen möchten, erhalten Sie den Hinweis, dass die Zahlung womöglich nicht bei dem von Ihnen gewünschtem Empfänger landet und Sie im Nachhinein keine Erstattungsansprüche stellen können.
Nichtverbraucher haben bei Sammelüberweisungen mit mindestens zwei Einzelzahlungen ein Wahlrecht, ob vor der Ausführung die Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll.
Wegfall der Betragsgrenze für Echtzeitüberweisungen
Ab 6. Oktober 2025 entfällt die bisherige Betragsgrenze von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisung.
Stattdessen können Sie für Ihr Konto ein individuelles Tages- oder Transaktionslimit für Echtzeitüberweisungen einrichten.