Kundeninformation Dispokredit

Für die Volksbank Ascheberg-Herbern eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Volksbank Ascheberg-Herbern eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.

 

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zu mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der – wie bisher schon – u. a. Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Ascheberg-Herbern eG für Dispositionskredite.

Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Ascheberg-Herbern eG in Anspruch zu nehmen!

 

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

  • bei Dispositionskrediten:

Wir unterbreiten unseren Kunden ein Beratungsangebot, die ihren Dispositionskredit

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten und
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

 

  • bei geduldeten Überziehungen:

Wir unterbreiten unseren Kunden ein Beratungsangebot, die eine geduldete Überziehung

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben und
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

 

In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft, wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.